AGB

 

95028 Hof§ 1 Vertragspartner:
Auftragsgeber für Tattoos im Folgenden als Kunde und Frau Pflanzes Körperkunst, 95028 Hof

Gegenstand:
Anfertigen von Tattoos bei Frau Pflanzes Körperkunst

Bedingungen:
Ihr seid bei Eurem Tattoo Termin mindestens 18 Jahre alt. Bitte bringt zu Eurem Termin Euren eigenen Ausweis bz ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir behalten uns vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns über Erkrankungen und Medikamente zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.).
Wir tätowieren keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, bei denen eine derzeitige Schwangerschaft besteht oder während der Stillzeit. Bei der Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten muss das Medikament 1 Woche vorher abgesetzt werden.

• § 2 Leistungen:
Tätowiert wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, unter Verwendung von in Deutschland zugelassenen Materialien. Es werden ausschließlich sterile Einmalmaterialien, bzw. gesäuberte, desinfizierte sowie sterile Instrumente verwendet.
Die Desinfektion erfolgt mit gelisteten und erlaubten Desinfektionsmitteln.
Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen der Mitarbeiter des Studios zu befolgen.

• § 3 Kosten:
Preise sind abhängig von Größe, dem Motiv und dem Aufwand.
Die von uns genannten Preise sind grundsätzlich als Richtlinie zu verstehen, da die Arbeitsdauer/der Aufwand nicht exakt kalkulierbar sind. Wir bemühen uns allerdings generell um eine möglichst preisnahe Angabe. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Werden mehrere Sitzungen benötigt, wird nach jeder Sitzung die erbrachte Leistung abgerechnet. Anzahlungen werden nicht angenommen. Erstattungen jeglicher Art sind ausnahmslos ausgeschlossen.
Terminabsagen und Terminverschiebungen sollten so bald wie nur möglich mitgeteilt werden. Ein Termin kann maximal einmal verschoben werden. Wird wieder ein Verschieben des Termins gewünscht, ist dies nicht möglich, der Termin wird neu vergeben. Bei Nichteinhaltung des Termins (Nichterscheinen) oder sehr kurzfristiger Absage (am selben Tag), behalten wir uns vor, ab einer gewissen Anzahl an Terminverschiebungen  bzw. -absagen, dem Kunden keinen Termin mehr zu geben. 
Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfzeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers. 

• § 4 Haftungsausschluss:
Wir weisen Risiken und Nebenwirkungen aus. Besprechen die Nachpflege mit jedem Kunden. Die Nachsorge und Pflege obliegt dem Kunden. Hinweise und Richtlinien vermittelt Frau Pflanzes Körperkunst. Eine Pflegeanleitung wird unseren Kunden schriftlich ausgehändigt.
Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, die aufgrund falscher Pflege, falscher Salbe und Nichtbeachtung unserer Pflegeanleitung entstehen.
Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223, 223 a StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend §226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung vor Ort schriftlich ein.

• § 5 Allgemein:
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss (=Terminvereinbarung) mit den AGB’s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen keine Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio und den Tätowierer zu stellen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.